Der medizinische Fachausdruck für Einschläfern lautet "Euthanasie", was aus dem Griechischen kommt und übersetzt "gutes Sterben" heißt
( Eu = gut , thanatos = Tod ). Viele Tierhalter haben dennoch Bedenken, das Tier könne beim Einschläfern leiden, den Tod bewusst erleben. Diese Sorge ist unbegründet.
Wird ein Tier eingeschläfert, erhält es eine Spritze mit einem überdosiertem Narkotikum. Das Tier wird so zunächst in eine tiefe Narkose versetzt, Schmerzempfinden und Wahrnehmung werden vollkommen
ausgeschaltet. Durch die Überdosis hört es in tiefer Narkose dann auf zu atmen und das Herz hört auf zu schlagen. Das Tier nimmt davon jedoch nichts mehr wahr.
Wer soll in der Schweren Stunde dabei sein?
Ob man anwesend sein möchte, wenn das Tier eingeschläfert wird, ist eine sehr persönliche Entscheidung, für die es kein
allgemeingültiges Richtig oder Falsch gibt. Wer glaubt, mit der Situation nicht umgehen oder fertig werden zu können, sollte lieber darauf verzichten. Diese Frage sollte nicht erst in letzter
Minute entschieden werden. Dies spontan zu tun, wenn die Situation kurz bevorsteht, kann leicht überfordern. Ebenso sollte vorher überlegt werden, ob die Begleitung eines nahe stehenden, vertrauten
Menschen hilfreich sein könnte und erwünscht ist.
War das Tier Mitglied einer Familie mit Kindern, so sollten auch diese auf Wunsch die Möglichkeit haben, das Tier in seinen letzten
Minuten zu begleiten. Besonders für Kinder kann es wichtig sein, dass ein vertrautes Tier nicht einfach aus ihrem Leben verschwindet. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Kinder, die dabei
sind, wenn ihr Tier ruhig einschläft, und sich so mit eigenen Augen vergewissern können, dass es ihm dabei gut geht, mit dem Verlust erstaunlich gut umgehen können. Wir warnen jedoch davor, die
Entscheidung, ob ein Tier eingeschläfert werden muss, auf die Kinder zu übertragen. Diese sind bei Entscheidungen über Leidenlassen oder Erlösen ihres Heimtieres sehr oft überfordert, die
Entscheidung sollten die Eltern übernehmen und dem Kind die Gründe deutlich erläutern.
Was passiert mit meinem verstorbenen Tier?
In der Regel nehmen wir uns des toten Tieres an und kümmern uns darum, dass es an ein Tierkrematorium weitergeleitet wird. Dabei
gibt es die Möglichkeit der Sammeleinäscherung oder der individuellen Einäscherung mit Rücksendung der Asche in einer kleinen Urne.
Ebenso besteht die Möglichkeit, dass das verstorbene Tier von seinem Halter mitgenommen wird. Dann ist er dafür verantwortlich, dass
das Tier nach gesetzlichen Vorschriften beerdigt oder verbrannt wird. Tierhalter mit einem eigenen Grundstück können ihr Tier selbst beerdigen, es müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt
sein:
Das Tier darf nicht unmittelbar an einem öffentlichen Weg begraben werden
Der Garten darf nicht im Wasserschutzgebiet liegen
Der Tierkörper muss von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein
Das Tier darf nicht an einer ansteckenden Krankheit gelitten haben
In Parks, öffentlichen Grünanlagen oder im Wald dürfen Tiere nicht begraben werden.